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   BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,9349
BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08 (1) (https://dejure.org/2008,9349)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2008 - 5 StR 15/08 (1) (https://dejure.org/2008,9349)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2008 - 5 StR 15/08 (1) (https://dejure.org/2008,9349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung wegen nicht hinreichender Auseinandersetzung mit beweisrelevanten belastenden Umständen bei nachvollziehbarer umfassender Gesamtwürdigung der einzelnen Beweisergebnisse; Beweiskraft eines sich durch zahlreiche Widersprüche und ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung; Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung aufgrund unzureichender Auseinandersetzung mit relevanten belastenden Umständen; Ausgleich einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit durch schulderhöhende Umstände

  • Judicialis

    StPO § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Sollte das neue Tatgericht von einer auch alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgehen, wird es indes auch zu prüfen haben, ob dieser Umstand durch schulderhöhende Umstände ausgeglichen wird (vgl. BGHSt 49, 239, 245 f.).
  • BGH, 28.08.2007 - 5 StR 31/07

    Freisprüche im sogenannten Ehrenmordprozess aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Die revisionsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, namentlich wesentliche Gesichtspunkte nicht erörtert werden, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, ob der Tatrichter von einem rechtlich unzutreffenden Maßstab ausgegangen ist oder überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 28. August 2007 - 5 StR 31/07; BGH NJW 2005, 1727).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Die revisionsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, namentlich wesentliche Gesichtspunkte nicht erörtert werden, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, ob der Tatrichter von einem rechtlich unzutreffenden Maßstab ausgegangen ist oder überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 28. August 2007 - 5 StR 31/07; BGH NJW 2005, 1727).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz);

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
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